Spot ON Translations



Allgemeine Bedingungen und Konditionen

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Definition

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter dem Begriff "Übersetzungsbüro" Folgendes zu verstehen: Spot ON Translations, mit Sitz in der Nolensstraat 66B, 3039PW in Rotterdam.

Artikel 1 - Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber und haben Vorrang vor etwaigen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, das Übersetzungsbüro stimmt der Anwendbarkeit solcher Bedingungen schriftlich zu.

Artikel 2 - Angebote und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Allgemeine Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzungsbüros sind nicht verbindlich.

2.2 Angegebene Preise und Fristen können jederzeit widerrufen werden, wenn das Übersetzungsbüro nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text vor der Abgabe seines Angebots einzusehen. Die mündliche oder schriftliche Annahme des vom Übersetzungsbüro unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber oder, falls kein Angebot unterbreitet wird, die schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch das Übersetzungsbüro stellt einen Vertrag dar.

2.3 Das Übersetzungsbüro kann jede natürliche oder juristische Person, die dem Übersetzungsbüro einen Auftrag erteilt hat, als Auftraggeber betrachten, es sei denn, diese Person gibt ausdrücklich an, dass sie im Auftrag, im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt, und unter der Voraussetzung, dass dem Übersetzungsbüro gleichzeitig der Name und die Anschrift dieses Dritten mitgeteilt werden.

2.4 Von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros getroffene Vereinbarungen und gegebene Zusicherungen sind für das Übersetzungsbüro nicht bindend, es sei denn, sie werden vom Übersetzungsbüro ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

2.5 Begründete Zweifel des Übersetzungsbüros an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen das Übersetzungsbüro, vom Auftraggeber eine ausreichende Sicherheit zu verlangen, bevor das Übersetzungsbüro mit der Ausführung eines Auftrags beginnt oder fortfährt.

Artikel 3 - Änderung und Stornierung von Aufträgen

3.1 Wesentliche Änderungen, die der Auftraggeber nach Vertragsabschluss an einem Auftrag vornimmt, berechtigen das Übersetzungsbüro, entweder den Liefertermin und/oder das Honorar zu ändern oder die Ausführung des Auftrags abzulehnen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bereits geleisteten Arbeiten zu bezahlen, und die Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels sind entsprechend anwendbar.

3.2 Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert, so ist der Kunde verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, eine eventuelle Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes für die bereits durchgeführten Recherchen für die verbleibenden Arbeiten zu zahlen. Auf Wunsch stellt das Übersetzungsbüro dem Auftraggeber die bereits ausgeführten Arbeiten zur Verfügung. Das Übersetzungsbüro übernimmt in keinem Fall eine Garantie für die Qualität der gelieferten Arbeit.

3.3 Wenn das Übersetzungsbüro sich Zeit für die Ausführung des stornierten Auftrags genommen hat, kann es dem Auftraggeber 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags in Rechnung stellen.

Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen und Vertraulichkeit

4.1 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und dabei ausreichende Fachkenntnisse einzubringen, um den vom Auftraggeber angegebenen Zweck der vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Texte zu erfüllen.

4.2 Das Übersetzungsbüro behandelt die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich, soweit dies im Rahmen der Ausführung des Auftrags möglich ist. Das Übersetzungsbüro verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieses Vertraulichkeitskodexes. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es diese nicht verhindern konnte.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro verpflichtet diese Dritten zur Einhaltung dieses Vertraulichkeitskodexes. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Dritten, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es nicht in der Lage war, die Verletzung zu verhindern.

4.4 Der Kunde kommt dem Ersuchen der Agentur um Informationen über den Inhalt des zu übersetzenden Textes nach, sofern dies möglich ist, sowie dem Ersuchen um einschlägige Unterlagen und Begriffslisten, sofern solche vorhanden sind. Der Versand dieser Informationen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

Artikel 5 - Lieferfrist und Liefertermin

5.1 Liefertermine sind vorläufig, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sieht etwas anderes vor. Das Übersetzungsbüro benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn es erkennt, dass es einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann.

5.2 Wurde ein fester Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart und hält das Übersetzungsbüro diesen Termin aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, sofern die Verweigerung der Leistung unzumutbar ist. In solchen Fällen ist das Übersetzungsbüro zu keinerlei Entschädigung verpflichtet. Eine solche Stornierung berührt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers, die bereits ausgeführten Arbeiten zu bezahlen.

5.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands als erfolgt. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post, der Übergabe an den Kurier oder im Falle des elektronischen Versands (Fax, E-Mail, Modem, FTP usw.) der Zeitpunkt, zu dem das Medium den Versand abgeschlossen hat.

5.4 Der Auftraggeber unternimmt alles, was nach vernünftigem Ermessen notwendig oder wünschenswert ist, um dem Übersetzungsbüro die rechtzeitige Lieferung der im Rahmen des Auftrags ausgeführten Arbeiten zu ermöglichen.

5.5 Der Auftraggeber unternimmt alles in seiner Macht Stehende, um die Lieferung des Produkts durch das Übersetzungsbüro gemäß dem Vertrag zu erleichtern. Jede Verweigerung der Abnahme des Produkts des Übersetzungsbüros stellt einen Verzug des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Artikel 6.5 gelten entsprechend, auch wenn keine ausdrückliche Aufforderung zur Abnahme erfolgt ist.

Artikel 6 - Gebühr und Zahlung

6.1 Die Preise basieren im Allgemeinen auf dem aktuellen Tarif des Übersetzungsbüros (pro Stunde oder pro Wort), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zusätzlich zu seinem Honorar kann das Übersetzungsbüro dem Auftraggeber die bei der Ausführung des Auftrags entstandenen Auslagen in Rechnung stellen. Für jede Bestellung kann ein Mindestpreis pro Sprachkombination berechnet werden.

6.2 Der vom Übersetzungsbüro angegebene Preis für die auszuführenden Arbeiten gilt ausschließlich für die Ausführung gemäß der vereinbarten Spezifikation.

6.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn es gezwungen ist, mehr Arbeit zu leisten oder mehr Kosten zu verursachen, als bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbar war, z.B. weil es mit mühsamen, zeitaufwendigen oder unklaren Texten arbeiten muss, oder weil die vom Auftraggeber gelieferten Dateien oder Software fehlerhaft sind. Diese Liste ist nicht erschöpfend.

6.4 Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.

6.5 Die Zahlung für die im Rahmen des Auftrags gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen ist 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen vom Übersetzungsbüro schriftlich festgelegten Frist) fällig. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, ist der Auftraggeber sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug und schuldet ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag zuzüglich zwei Prozentpunkten.

6.6 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung durch den Auftraggeber ist das Übersetzungsbüro berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem im Vertrag festgelegten Tarif in Rechnung zu stellen. Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten.

Artikel 7 - Reklamationen und Streitigkeiten

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzungsbüro eventuelle Reklamationen über das gelieferte Produkt oder die vom Übersetzungsbüro erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Lieferung des Produkts oder der Erbringung der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen. Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

7.2 Wenn der Auftraggeber die Richtigkeit bestimmter Passagen der Übersetzung beanstandet, das Übersetzungsbüro um Stellungnahme bittet und anschließend nachweist, dass die fraglichen Passagen nicht fehlerhaft sind, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, dem Auftraggeber den zusätzlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung der Beanstandung und alle anderen in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

7.3 Wenn der Auftraggeber innerhalb der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Reklamation einreicht, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber das gelieferte Produkt oder die vom Übersetzungsbüro erbrachten Dienstleistungen in vollem Umfang akzeptiert hat, und Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn das Übersetzungsbüro dies nach eigenem Ermessen für zweckmäßig erachtet. Änderungen, die das Übersetzungsbüro auf Wunsch des Auftraggebers an einem Teil des übersetzten oder bearbeiteten Textes vornimmt, stellen kein Anerkenntnis des Übersetzungsbüros dar, ein minderwertiges Produkt zu liefern.

7.4 Im Falle einer berechtigten Reklamation wird dem Übersetzungsbüro eine angemessene Frist eingeräumt, um das Produkt oder die Dienstleistung zu verbessern oder zu ersetzen. Ist das Übersetzungsbüro nach Treu und Glauben nicht in der Lage, die geforderten Verbesserungen vorzunehmen oder das Produkt oder die Dienstleistung zu ersetzen, kann es dem Auftraggeber einen Preisnachlass gewähren.

7.5 Gelingt es dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro nicht, den Streit innerhalb einer angemessenen Frist gütlich beizulegen, so können sie innerhalb von zwei Monaten den VViN-Schiedsausschuss anrufen, sobald sich abzeichnet, dass keine Einigung erzielt werden kann. Der Streit wird dann von einem Schiedsgericht nach dem VViN-Schiedsreglement entschieden. Wenn der Auftraggeber eine Streitigkeit auf der Grundlage dieser Schiedsgerichtsordnung einem Schiedsverfahren unterziehen möchte, ist das Übersetzungsbüro verpflichtet, diesem Verfahren zuzustimmen und es zu unterstützen. Der Schiedsausschuss trifft eine Entscheidung, die für beide Parteien verbindlich ist.

7.6 Das Reklamationsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber den beanstandeten Teil der Lieferung bearbeitet hat oder hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er die Lieferung anschließend an einen Dritten geliefert hat.

Artikel 8 - Haftung und Entschädigung

8.1 Das Übersetzungsbüro haftet dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich für Schäden, die sich direkt und nachweislich aus dem Übersetzungsbüro zuzuschreibenden Mängeln ergeben. Das Übersetzungsbüro haftet unter keinen Umständen für andere Arten von Verlusten oder Schäden, wie z. B. indirekte Verluste, Folgeschäden, Handelsverluste, Verluste aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung oder Gewinneinbußen.

8.2 Die Haftung des Übersetzungsbüros übersteigt niemals den Rechnungswert (ohne MwSt.) des Teils des Produkts oder der Dienstleistung, der bereits in Rechnung gestellt und/oder geliefert wurde. Die Haftung des Übersetzungsbüros übersteigt in keinem Fall den Betrag von 45.000 EUR pro Ereignis oder pro Folge von zusammenhängenden Ereignissen.

8.3 Unklarheiten im zu übersetzenden Text entbinden das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.

8.4 Die Frage, ob ein zu übersetzender oder zu bearbeitender Text oder die vom Übersetzungsbüro angefertigte Übersetzung oder bearbeitete Version eines solchen Textes ein Risiko für Körperverletzungen birgt, geht vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

8.5 Das Übersetzungsbüro haftet in keiner Weise für die Beschädigung oder den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellt wurden. Das Übersetzungsbüro haftet auch nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informations- und Telekommunikationsmitteln, durch den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder durch das Vorhandensein von Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.

8.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verwendung des gelieferten oder verwendeten Produkts ergeben.

8.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags freizustellen.

Artikel 9 - Auflösung und höhere Gewalt

9.1 Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn der Auftraggeber für zahlungsunfähig erklärt oder in Konkurs geht oder wenn ein Antrag auf Zwangsliquidation oder Konkurs des Auftraggebers gestellt wird, wenn der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhält, wenn der Auftraggeber einem Vergleich gemäß der Umschuldungsverordnung für natürliche Personen unterliegt oder wenn das Unternehmen oder der Betrieb des Auftraggebers liquidiert wird, hat das Übersetzungsbüro das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Ausführung des Auftrags auszusetzen, ohne dass es zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Das Übersetzungsbüro hat in diesem Fall das Recht, die sofortige Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu verlangen.

9.2 Sollte das Übersetzungsbüro aufgrund von Umständen, die sich seinem Einfluss entziehen, nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist es berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein. Zu diesen Umständen (höhere Gewalt) gehören unter anderem: Feuer, Unfälle, Krankheit, Streiks, Unruhen, Krieg, terroristische Anschläge, Transportbeschränkungen, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung der Dienste von Internetanbietern, Fahrlässigkeit seitens der Lieferanten oder andere Umstände, die sich der Kontrolle des Übersetzungsbüros entziehen.

9.3 Wenn das Übersetzungsbüro durch höhere Gewalt gezwungen ist, die weitere Ausführung des Auftrags einzustellen, behält es den Anspruch auf die Bezahlung der bis dahin geleisteten Arbeit sowie auf die Erstattung der entstandenen Kosten und Auslagen.

Artikel 10 - Urheberrecht

10.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht das Urheberrecht an den vom Übersetzungsbüro angefertigten Übersetzungen zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem dieser alle seine finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro in Bezug auf die betreffende Arbeit vollständig erfüllt hat..

10.2 Die Übersetzung kann mit Hilfe sogenannter Translation Memories erfolgen. Das Übersetzungsbüro garantiert, dass keine vertraulichen Informationen wiedergegeben werden, wenn Teile des Ausgangstextes im Translation Memory gespeichert oder aus diesem abgerufen werden. Werden dem Übersetzungszentrum durch die Nutzung des Translation Memory Rechte wie Urheberrechte und/oder Datenbankrechte übertragen, so gehören diese dem Übersetzungszentrum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Artikel 11 - Anwendbares Recht

11.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro unterliegt dem niederländischen Recht.

11.2 Alle Streitigkeiten, für die der VViN-Schiedsausschuss gemäß Artikel 7.5 keine verbindliche Entscheidung getroffen hat, werden dem zuständigen Gericht am Sitz des Übersetzungsbüros zur Entscheidung vorgelegt.

Artikel 12 - Datenschutzklausel

12.1 Allgemeines

  1. Das Übersetzungsbüro arbeitet im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) und sammelt nur personenbezogene Daten, für deren Verarbeitung es eine Grundlage gibt.
  2. Bevor der Kunde einen Auftrag für eine Übersetzung erteilt, verarbeitet das Übersetzungsbüro nur die personenbezogenen Daten, die für die Erstellung eines Angebots erforderlich sind.
  3. Spätestens bei der Erstellung des Kostenvoranschlags wird der Kunde gebeten, den Übersetzungsauftrag in die folgenden Kategorien einzuordnen:

Kategorie 1: hohes Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten hochsensibler Art, wie z. B. strafrechtliche und medizinische Daten.

Gruppe: beschränkt auf den eigentlichen Übersetzer und eine Person innerhalb des Übersetzungsbüros.

Sicherheit:

  • sehr begrenzte Einsichtsrechte
  • Die Speicherung erfolgt anonym oder pseudonym.
  • Durchsetzung der strengen Aufbewahrungsfrist
  • Verarbeitung nur innerhalb des EWR

 Kategorie 2: mittleres Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten, die sensibel sind und vom Gesetz als besondere personenbezogene Daten eingestuft werden, mit Ausnahme von medizinischen Daten, oder sich auf eine bekannte Person beziehen oder eine Person oder einen Streitfall betreffen, der in der Gesellschaft Bestürzung hervorrufen kann.

Gruppe: begrenzt auf eine kleine Gruppe von maximal 5 Personen, alles auf der Grundlage von "need to know".

Sicherheit:

  • eingeschränkte Zugriffsrechte
  • Die Speicherung muss nicht anonymisiert oder pseudonymisiert sein, kann aber
  • Durchsetzung der Aufbewahrungsfrist
  • Verarbeitung nur innerhalb des EWR und der Länder mit einer Angemessenheitsentscheidung

 Kategorie 3: normales Risiko

Art: Die Bestellung enthält personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Wohnort.

Gruppe: beschränkt auf eine Gruppe innerhalb des Übersetzungsbüros und den eigentlichen Übersetzer

Sicherheit:

  • Zugriffsrechte intern nicht gesichert
  • die Speicherung erfolgt normal
  • Durchsetzung der Aufbewahrungsfrist
  • Die Verarbeitung ist im Rahmen des AVG weltweit erlaubt.
  1. Die Kosten des Übersetzungsauftrags hängen auch von den Entscheidungen ab, die der Kunde im Voraus trifft, z. B;
    i.die Kategorisierung;
    ii. den Wunsch, die personenbezogenen Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren;
    iii. unterschiedliche Aufbewahrungsfristen;
    iv. Rückgabe oder Vernichtung von personenbezogenen Daten.
  2. Das Übersetzungsbüro stellt durch kontinuierliche Schulungen sicher, dass seine Mitarbeiter wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten AVG-konform arbeiten können. Darüber hinaus hat das Übersetzungsbüro in seine Verträge mit Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, strenge Vertraulichkeitsvorschriften und Sanktionen aufgenommen.
  3. Das Übersetzungsbüro stellt außerdem sicher, dass es geeignete technische Maßnahmen ergreift und auf dem neuesten Stand hält, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.
  4. Das Übersetzungsbüro prüft, ob die von ihm beauftragten Dritten das AVG einhalten, und trifft erforderlichenfalls zusätzliche Vorkehrungen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  5. Das Übersetzungsbüro gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, es ist gesetzlich dazu verpflichtet oder der Auftraggeber stimmt der Ausführung der Übersetzung im Ausland zu.
  6. Kunden können ihre Rechte nach dem AVG mit Hilfe des Formulars "Rechte der Betroffenen" geltend machen. Das Übersetzungsbüro bemüht sich, jede Anfrage innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten.

12.2 Datenschutzverletzung

Sollten trotz aller Bemühungen des Übersetzungsbüros personenbezogene Daten verloren gehen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenleck), so ist das Übersetzungsbüro verpflichtet, den Auftraggeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt, darüber zu informieren.

Das Übersetzungsbüro unternimmt alle Anstrengungen, um den durch das Datenleck entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und so weit wie möglich zu beheben.

Auf Wunsch unterstützt das Übersetzungsbüro den Auftraggeber bei der Meldung eines Datenlecks an die niederländische Datenschutzbehörde und, falls erforderlich, an die beteiligten Parteien.

Ein Datenleck entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Übersetzungsbüro, es sei denn, der Auftraggeber kann dem Übersetzungsbüro grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen.

12.3 Lagerzeiten

Das Übersetzungsbüro bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Erfüllung des zwischen den Parteien vereinbarten Übersetzungsauftrags erforderlich ist, es sei denn

  1. der Kunde seine Zustimmung zu einer längeren Aufbewahrungsfrist erteilt.
  2. das Übersetzungsbüro aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu einer längeren Aufbewahrungsfrist verpflichtet ist.

Artikel 13 - Hinterlegung und Registrierung

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer in Utrecht unter der Nummer 40482690 hinterlegt.

13.2 Der VViN ist im Vereinsregister der Handelskammer Utrecht unter der Nummer 40482690 eingetragen.

Im Falle von Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch ist der niederländische Text maßgebend.

Ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Antragsteller auf erstes Anfordern jederzeit kostenlos zugesandt.